Rechtfertigende Darstellung des Successionsrechtes des Herrn Reichsgrafen Joh. Carl Bentinck und seiner Linie: als Gegenantwort auf die: Rechtliche Ausführung [...] / Joh. Georg Claus. Frankfurt, 1830
Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Farbkarte
- PDF Vorsatz
- PDF Titelblatt
- PDF Vorerinnerung.
- PDF VII Uebersicht des Inhalts.
- PDF Erste Abtheilung. Uebersicht des Standpunktes der Sache vor Einreichung der Replik.
- PDF §. 1. Einräumung und Geständnisse des beklagten Theiles im Allgemeinen.
- PDF 4 §. 2. Uebersicht der einzelnen wesentlichsten Eingeständnisse, welche die Einredeschrift darbietet.
- PDF 7 §. 3. Uebersicht der Einwendungen des Herrn Beklagten.
- PDF Zweite Abtheilung. Thatsachen zur Begründung der Klage, welche seit Anstellung derselben evident geworden sind.
- PDF 9 §. 4. In specie: die Abstammung der Dame Sara Gerdes und daraus folgende überwiegende Begründung der Mißheirath betreffend.
- PDF 11 §. 5. Leibeigenschaft bestand zur Zeit der Geburt der Dame Sara Gerdes im Herzogthum Oldenburg, namentlich im Kirchspiele Bockhorn und dem dazu gehörigen Orte Steinhausen, dem Geburtsorte dieser Dame, so wie im Amte Westerstede, dem Geburtsorte ihrer Vaters
- PDF 13 §. 6. Fortsetzung.
- PDF 17 §. 7. Abstammung und Famile der Dame Sara Gerdes.
- PDF 18 §. 8. Die Mutter der Dame Sara Gerdes war zur Zeit ihrer Verehelichung eine Leibeigene.
- PDF 23 §. 9. Der Vater der Dame Sara Gerdes war durch seine Verheirathung, Niederlassung und Ansiedelung im Kirchspiel Bockhorn und, selbst abgesehen von Allem dem, ebenfalls leibeigen.
- PDF 24 §. 10. Die Dame Sara Gerdes ist eine geborene Leibeigene, die Mißheirath um so evidenter, und der Versuch des Herrn Beklagten um so unbegreiflicher.
- PDF Dritte Abtheilung. Widerlegung der Einredeschrift.
- PDF 27 §. 11. Die Klage bestimmt das Zutrauen der Akten.
- PDF 30 §. 12. Uebersehener Widerspruch gegen die behauptete Paternität.
- PDF 30 §. 13. Sinn und Wirkungen der Verneinungen des beklagten Theils.
- PDF 31 §. 14. Anherr der streitenden Theile und Nichtachtung seines lehrreichen Beispiels. Die Grafen Aldenburg-Bentinck sind Dinasten.
- PDF 33 §. 15. Den reichsständischen Grafen dem Rang nach durchaus nicht nachstehend, mithin um so gewisser von hohem und nicht von niederem Adel waren die Grafen von Aldenburg-Bentinck. Sie können sich unter sich diese Stellung nicht beschreiten, am wenigsten kann und darf es der Hr. Beklagte.
- PDF 40 §. 16. Der Herr Beklagte macht einen vergeblichen Versuch für sich und die Kinder der vormaligen Sara Gerdes den hohen Adel und den niederen für seine Agnaten zu reservieren.
- PDF 41 §. 17. Das disparagium ist in der Folge des bisherigen Eruierung der Standesverhältnisse leider Ehegatten, als beklagterseits eingestanden zu betrachten.
- PDF 42 §. 18. Der Stifter des Gräflich Aldenburgischen Familienfideicomisses hat die Absicht, der gestifteten Dinastie vollkommene Ebenbürtigkeit mit den rechtständischen Familien zu sichern, deutlich an den Tag gelegt.
- PDF 44 §. 19. Gegenbemerkungen über dasjenige, was über den Rechtszustand von Kniphausen und Varel, so wie er zur Zeit des deutschen Reichs gewesen, in der Einredeschrift gesagt wird.
- PDF 47 §. 20. Erwiderung auf dasjenige, was über den Unrechtszustand von Kniphausen und Varel, so wie er während der französischen Zwingherrschaft gewesen, in der Einredeschrift gefragt wird. Rechtliche Folgen können aus diesem Zustande nicht abgeleitet werden, und er änderte die Successionsnormen in Nichts.
- PDF 52 §. 21. Defektuositäten, Lücken und Widersprüche der sogenannten Ehegeschichte des Herrn Beklagten. - Das Pfarrer Hansingische Zeugnis kann für nichts, selbst nicht für den Conkubinat, als Beweis dienen.
- PDF 61 §. 22. Ueber Natur und Begriff der Ehe, Beleuchtung des jenseitig Aufgestellten. - Die Ehe ist überall ein unter öffentlicher Gewähr stehendes, öffentlich und mit Beobachtung üblicher Solennitäten eingegangenes Rechtsverhältnis.
- PDF 67 §. 23. Gesetze und ein universelles Gewohnheitsrecht civilisirter Staaten namentlich Deutschlands, huldigen diesen Begriffen, zumal wenn Rechte Dritter davon abhängen.
- PDF 77 §. 24. Anwendung des bisher Vorgetragenen, auf das Unding sogenannter Gewissensehen, namentlich auch evangelischer Landesherrn.
- PDF 79 §. 25. Die zweite Heirath des Herrn Beklagten ist eine Mißheirath und nichts weniger als vollwirkend für Gattin und Kinder.
- PDF 83 §. 26. Würdingung der Konsequenzen, welche Gegentheil aus dem von Greisenclauischen Falle zu ziehen versucht.
- PDF 83 §. 27. Würdigung des gegentheiligen Ueberblicks.
- PDF 84 §. 28. Aus der Periode vorübergegangener französischer Zwingherrschaft sind keine Berechtigungen oder dauernde Rechtsverhältnisse hervorgegangen.
- PDF 85 §. 29. Die angebliche Gewissensehe war keine sogenante vermeinte Ehe.
- PDF 89 §. 30. In Reichslehen succediren Mantelkinder anerkanntermaßen nie und haben nie succedirt.
- PDF 91 §. 31. Ueberhaupt haben Mantelkinder kein Successionsrecht in Lehen und Familienfideicommißgüter zum Nachtheil der Agnaten.
- PDF 95 §. 32. Fortsetzung.
- PDF 98 §. 33. Fortsetzung.
- PDF 102 §. 34. Unwerth des jenseitigem so betitelten allgemeinen Resultats.
- PDF Vierte Abtheilung. Würdigung der sogenannten Widerlegung der Klagschrift.
- PDF §. 35-43. Widerlegung der §. §. 49. bis 68. (inclus) der Einredeschrift im Druck betitelt: Rechtliche Ausführung der väterl. Ebenbürtigkeit etc.
- PDF 103 §. 35.
- PDF 104 §. 36.
- PDF 106 §. 37.
- PDF 108 §. 38.
- PDF 109 §. 39 - §. 41.
- PDF 110 §. 42.
- PDF 111 §. 43.
- PDF 111 §. 44. Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit des Versuchs des Herrn Beklagten: durch eine sogenannte Besitzübertragung an den Mitprvokanten, den Letzteren vor den nächsten Agnaten einst einen Vorzug zu verschaffen.
- PDF 118 §. 45. Würdigung der Konsequenzen, die beklagter Theil aus der nichtigen sogenannten Besitzübertragung abzuleiten versucht.
- PDF 118 §. 46. Rechtsbestand der in der Klage formirten Schlußanträge.
- PDF 120 §. 47. Schluß.
- PDF [Anlagen]
- PDF Anhang.
- PDF Corrigenda.
- PDF Vorsatz
- PDF Rückdeckel
- PDF Rücken
