Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen [...]. Birkenfeld : Druck von W. M. Hoestermann, 1892
Inhalt
- PDF [1]Vorderdeckel
- PDF [2]Rücken
- PDF [3]Vorsatz
- PDF [6]Titelblatt
- PDF [7]Vorbemerkung.
- PDF [8]Inhalts-Verzeichniß.
- PDF Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
- PDF [10][Einleitung]
- PDF 3 I. Von der oberen Schulbehörde.
- PDF 13 II. Von den unteren Schulbehörden.
- PDF 21 III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
- PDF 22 IV. Von den Lehrern.
- PDF 22 1. Von der Befähigung, Unterricht zu ertheilen.
- PDF 23 2. Von den Verhältnissen der Lehrer im Allgemeinen.
- PDF 28 3. Von den Volksschullehrern insbesondere.
- PDF 41 4. Von den Lehrern an Mittel- und höheren Bürgerschulen.
- PDF 41 V. Von den Volksschulen.
- PDF 45 VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
- PDF 45 1. Schulpflichtigkeit.
- PDF 49 2. Handarbeits-Unterricht.
- PDF 49 3. Eintheilung der Schulen in Klassen.
- PDF 51 4. Von den Schulausgaben und deren Aufbringung.
- PDF 52 VII. Uebergangs-Bestimmungen.
- PDF 55 Beilage I. Lehrplan.
- PDF 99 Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
- PDF 109 Beilage III. Schulhaus-Bauten.
- PDF 121 Beilage IV. Classification der Schulstellen.
- PDF 127 Beilage V. Schulversäumnisse.
- PDF 131 Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
- PDF 139 Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
- PDF 143 Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
- PDF 147 Beilage IX. Schulchroniken.
- PDF 151 Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
- PDF 157 Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
- PDF 165 Alphabetisches Sachregister.
- PDF [187]Vorsatz
- PDF [190]Rückdeckel
