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Druckschrift
Facti et Juris Deductio, worin die Landeshoheit im Geistlichen und Weltlichen der Regierenden Erblandesherren in der Graffschaft Lippe überhaupt, und das Hochdenenselben auf dem Schlosse zu Blomberg zustehende Besatzungs-Recht insbesondere, erwiesen wird
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