An Armenbeiträgen sind ausgeschrieben:
im Rechnungsjahre
nach der früheren Schätzung
nach der Classcn-u. Einkommensteuer
Bet
Thlr.
rag
gs-
sw
und verblieb Schluffe d Rechnungsja Vorschuß Tblr. j an
am
es
hres
sw.
1858/59
4 Monate
2691
24
8
452
17
11
1859/60
4 Monate
2653
2
7
1243
19
7
1869/61
10 Mon.
3231
20
10
1311
27
5
1861/62
11 Mon.
3592
25
10
828
15
3
1862/63
12 Moni 4002
21
3
109
8
Da seit Constituirung der Gemeinde bis incl. 1861/62 die Ausgaben an Armenunterstützung in stetem Wachsen gewesen sind, so ist es der Armencommission angenehm für das Rechnungsjahr 1862/63 oben eme Abnahme berichten zu können und wenn dieselbe- auch mir reichlich 100 Thlr. beträgt, so ist sie doch um so mehr zu jbcachten, als sie nicht zufällig für obiges Jahr eingetreten ist, sondern auch die Urmenuuterstützungen in 1863/64 nicht wieder gestiegen sind.
Auch sind an Armenbeiträgen pro 1863/64 wieder nur 11 Monate gehoben.
Die Armenansgaben stellen sich ans den Kopf der Bevölkerung nach dem ErgeLniß in den betr. Zählunssperioden : u) in der früheren iGcsammtgemeinde Hammelwarden: im Rechnungsjahre 1840/41 auf ca. 19 gs.
„ „ 1845/46 „ „ 23-/, gs.
„ „ 1850/51 „ „ 26'/° gs-
ff) in der Stadtgemeinde Brake:
im Rechnungsjahre 1856/57 auf ca. 22 gs.
1857/58 „ „ 21
1858/59 „ „ 20'/, „
1859/60 „ „ 24
1860/61 „ „ 24 „
1861/62 „ „ 27"/4 „
1862/63 „ „ 27 „
Sind diese letzteren Zahlen auch nicht niedrig zu nennen, so sind sie doch auch im Verhältnisse derjenigen der beiden Nachbargemeinven nicht als hoch zu bezeichnen. Nach den betreffenden Darlegungen haben die Armenausgaben auf den Kopf der Bevölkerung nämlich betragen :
u) in Hammelwarden 1860'61 — Thlr. 29'/, gs.
1861/62 1 ,, 4 „
ff) in Golzwarden 1860/61 1 ,, 5 „ 9'/, sw.
1861/62 1 „ 3 „ — „
Die auch im Rechnungsjahre 1882/63 wieder eingetretene Steigerung an AuSdiilgungsgeldcrn rc. hat darin ihren Grund, daß für 3 Geisteskranke in der Irrenanstalt zu Wehnen 152 Thlr. 1"/, gs., für einen Blinden in der Blindenanstalt zu Hannover 35 Thlr. und für 3 Unglückliche im Kloster Blankenburg 205 Thlr. 19 gs. bezahlt werden mußten.
Was die Zahl der Armen betrifft, so wurden in den obigen fünf Rechnungsjahren unterstützt und zwar:
1858/59 1859/60 1860/61 1861/62 1882/63
I. Total-Arme.
1. erwachsene Personen
rr) männliche
8
12
11
18
19 !
ff) weibliche
8
10
12
17
15 !
2. Kinder
!
s.) männliche
18
16
16
17
18 !
ff) weibliche
10
12
19
17
17 l
zusammen
44
59
58
69
69
II. Partial-Arme
118
161
152
153
158
im Ganzen
162
211
210
222
227
Unter den erwachsenen Total-Armen befanden sich im Rechnungsjahre 1862/63 5 Geisteskranke, 1 Epileptischer und Blödsinniger, 3 Blinde, 23 alte gebrechliche oder kränkliche Personen, die übrigen beiden befanden sich in der Besserungsanstalt zu Vechta. — Unter den Kindern befanden sich 19 uneheliche. Die Unterhaltung eines Total- Armen hat im Rechnungsjahre 1662/63 durchschnittlich 29 Thlr. 20 gs. gekostet, wahrend von diesem wieder der Durchschnitt für einen Erwachsenen 38 Thlr. 2 gs., für ein Kind 21 Thlr. 16'/, gs. betragen hat.
Die Unterstützung der Partial-Armen besteht bei einigen alten Leuten und Wittwen zmn Thcil in baarem Gelds, sonst in Brod, Mehl und Grütze, Feuerung, Beihülfe zur Miethe, Zahlung von Arznei und Schulgeldern. Außerdem erhalten dieselben Tauwerk, um daraus gegen Geldvergütung Werg zu pflücken.
Speciell erhielten:
Monatsgelder 13 Familien und 7 ciuz. lebende Pers.
Nahrungsmittel 13 „ „ 11 „ „ „
Kleidung 4 „ „6 „
Feuerung (59F.Torf) 16 Familien und 17 einz. ledcndc Vers Heuergelder 18 „ „16 „ „ „
Außerdem wohnten unentgeltlich im Armenhause 4 „ „ 3
. ,, ,, ,, ,, ,,
Arznei rc. 9 „ „ »I
sonstige Unterstützungen — ,, 2 "
Schulgeld wurde für 48 nicht in Kost 'und Pfl^e gegebene Kinder bezahlt.
Zn den an die Blindenanstalt gezahlten Kosten sind ans dem Ge- ueralfondS 20 Thlr. beigestcnert und ferner sind aus demselben Fond zu den BerpflegungSkosten einer Geisteskranken in Blankenburg 25 Thlr. direct an die Klostercasse eingezahlt.
Vermächtnisse, Schenkungen und freiwillige Beitrage sind nicht vorgekommen.
Am Schluffe unserer Darlegung haben wir in den vorhergehenden Jahren uns gedrungen gefühlt, aus die Ursachen der Armnth und die Mittel, denselben entgegen zu wirken, aufmerksam zu machen. — Wir haben dabei nothwendig ein Gebiet betreten müssen, ans welchem die weltliche Armenpflege sich außer Stande sieht, ihre lediglich materiellen Hülfsmittel in Anwendung zu bringen,, nämlich das Gebiet der sittlichen Noth, der geistigen Ärmuth. Wir erlaubten uns, dabei zu bemerken, daß vor den Schranken der Armeii-Commflion die menschlichen Schwächen und Laster in ihrer nackten, häßlichsten Gestalt erscheinen (die Trnnksälligkeit, die Unzucht, dis Arbeitsscheu und Faulheit), und haben uns leider dabei gestehen müssen, daß gegen diese physischen Ursachen der Armnth, die unser Armenwesen belasten, und immer neue Candidaten der Unterstütz-rngsdedürftigkeit herbeiführcu, andere nachhaltigere Mittel, als die der Armen-Commission zu Gebote stehenden, leidigen Geldmittel, anzuwenden sind. — Wir haben daraus hingewiesen, wie in dieser Beziehung in den letzten Jahren zur Bekämpfung der sittlichen Noth und der geistigen Armnth, mit großen peenmären Opfern, in unserer Gemeinde Großes geschehen ist, durch Verbesserung des Kirchen- und Schulwesens, durch die Errichtnng und Pfleg- dcr Jndustrieschule, und haben dankend die Bestrebungen des Vereins mr Speisung armer Kranken, und die Mitwirkung der kirchlichen Armenpflege zur Linderung der Noth anerkannt. Wir glauben uns daher hier lediglich, um Wiederholung zu vermeiden, ans früher Gesagtes beziehen zu dürfen.
So viel indeß bereits geschehen ist, namentlich durch die Gewährung der Mittel für Kirche und Schulen, um der sittlichen Noch, welche zumeist die Quelle der leiblichen Noth ist, für die Zukunft entgegen zu wirren — für die Gegenwart bleibt uns nichts destowem- ger eine bisher unerfüllte Bitte, sowohl nach den Vorschriften des Artikel 169 der Gemeinde-Ordnung, als in Uebercinstimmnng mit unfern Wünschen und Ansichten zu wiederholen; nämlich die Bitte um eine regere und lebendigere Betheiligung der Gemeinde' an der wirklichen Armenpflege, denn eben diese Theilnahme der Gemeinde wird derselben die Wurzel des UebelS immer deutlicher erkennen lassen, und mit der Erkenntnis wird auch lebhafter als bisher nach den Mitteln zur Bekämpfung des UebelS geforscht und gestrebt werden.
Zur Beförderung dieser lebhafteren Beteiligung ist bereits an anderer Stelle vorgeschlagen, daß die zunächst zu solcher Theilnahme berufenen Mitglieder der Gemeinde, der Kirchenrath,'wenn nicht in seiner Gesammthcit, doch durch eine Commission, sich an den Sitzungen der Armen-Commission bcthciligen möge.
Nach Art. 157 ß. 3. der Gemeinde-Ordnung kann die Armen- Commission, im Einverständnis) mit dem Gemainderathe, auch andere, dazu bereitwillige Gemeiudegenoffeu, denen sie Liebe und Fähigkeit an der Verwaltung des Armcnwescns zutraut, avffordern, als stimmfähige Mitglieder in die Armen-Commission einMreten. Die bisher jährlich am Schluffe der Darlegung ganz im Allgemeinen ausgesprochene Bitte um Mitwirkung hat bis soweit kein Resultat gehabt, und cs haben sich solche vom Geiste der Liebe zu den Norhleidendm, oder doch zn dem Werke der Armenpflege durchdrungene Freiwillige nicht eingefunden. An wen könnte sich die Armen-Commission aber mit mehrmHoff- nnug auf Erhörnng ihrer wiederholten Bitte wenden, als eben an die Mitglieder des Kirchcnraths, die schon durch ihr Amt berufen und befähigt sind, sich eines Zweiges der Armenpflege, der kirchlichen nämlich, cmzunchmen. Durch eine regere und regelmäßige Theilnahme der Gemeinde, zunächst durch die Mitglieder des Kirchenraths au der weltliche» Armenpflege, wirb eine Bereinigung der kirchlichen Armenpflege mit der weltlichen angebahnt, und eine Umkehr der weltlichen Armenpflege von dem Standpunkte einer gesetzlichen Zwangsanstalt zu dem, auf dein Boden des Christrnthums und der Menschenliebe ruhenden Standpunkte der freien Armenpflege ermöglicht. In wie weiter Ferne auch die Verwirklichung solcher Bestrebung liegen mag, das gemeinschaftliche Streben und Wirken beider Anstalten kann der Gemeinde nur zum Segen gereichen.
Bon diesem Gesichtspunkte ausgehend, erlaubt sich die Armen- Commission den Antrag zu stellen, der vereheliche Kirchenrath wolle die Frage über seine Betheiliguug an den Verathnngcn und Beschlüssen der Armen-Commission ans die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung bringen, und der wohllöbliche Gemeinderath sinne Zustimmung dazu cr- theilen, daß die Armen-Commission für die Folge durch einige stimm- sührende Commissions-Mitglieder des Kirchcnraths verstärkt werde.
