An Armenbeiträgen sind ausgeschrieben:

im Rechnungsjahre

nach der früheren Schätzung

nach der Classcn-u. Einkom­mensteuer

Bet

Thlr.

rag

gs-

sw

und verblieb Schluffe d Rechnungsja Vorschuß Tblr. j an

am

es

hres

sw.

1858/59

4 Monate

2691

24

8

452

17

11

1859/60

4 Monate

2653

2

7

1243

19

7

1869/61

10 Mon.

3231

20

10

1311

27

5

1861/62

11 Mon.

3592

25

10

828

15

3

1862/63

12 Moni 4002

21

3

109

8

Da seit Constituirung der Gemeinde bis incl. 1861/62 die Ausga­ben an Armenunterstützung in stetem Wachsen gewesen sind, so ist es der Armencommission angenehm für das Rechnungsjahr 1862/63 oben eme Abnahme berichten zu können und wenn dieselbe- auch mir reichlich 100 Thlr. beträgt, so ist sie doch um so mehr zu jbcachten, als sie nicht zufällig für obiges Jahr eingetreten ist, sondern auch die Urmenuuterstützungen in 1863/64 nicht wieder gestiegen sind.

Auch sind an Armenbeiträgen pro 1863/64 wieder nur 11 Mo­nate gehoben.

Die Armenansgaben stellen sich ans den Kopf der Bevölkerung nach dem ErgeLniß in den betr. Zählunssperioden : u) in der früheren iGcsammtgemeinde Hammelwarden: im Rechnungsjahre 1840/41 auf ca. 19 gs.

1845/46 23-/, gs.

1850/51 26'/° gs-

ff) in der Stadtgemeinde Brake:

im Rechnungsjahre 1856/57 auf ca. 22 gs.

1857/58 21

1858/59 20'/,

1859/60 24

1860/61 24

1861/62 27"/4

1862/63 27

Sind diese letzteren Zahlen auch nicht niedrig zu nennen, so sind sie doch auch im Verhältnisse derjenigen der beiden Nachbargemeinven nicht als hoch zu bezeichnen. Nach den betreffenden Darlegungen ha­ben die Armenausgaben auf den Kopf der Bevölkerung nämlich be­tragen :

u) in Hammelwarden 1860'61 Thlr. 29'/, gs.

1861/62 1 ,, 4

ff) in Golzwarden 1860/61 1 ,, 5 9'/, sw.

1861/62 1 3

Die auch im Rechnungsjahre 1882/63 wieder eingetretene Steige­rung an AuSdiilgungsgeldcrn rc. hat darin ihren Grund, daß für 3 Geisteskranke in der Irrenanstalt zu Wehnen 152 Thlr. 1"/, gs., für einen Blinden in der Blindenanstalt zu Hannover 35 Thlr. und für 3 Unglückliche im Kloster Blankenburg 205 Thlr. 19 gs. be­zahlt werden mußten.

Was die Zahl der Armen betrifft, so wurden in den obigen fünf Rechnungsjahren unterstützt und zwar:

1858/59 1859/60 1860/61 1861/62 1882/63

I. Total-Arme.

1. erwachsene Personen

rr) männliche

8

12

11

18

19 !

ff) weibliche

8

10

12

17

15 !

2. Kinder

!

s.) männliche

18

16

16

17

18 !

ff) weibliche

10

12

19

17

17 l

zusammen

44

59

58

69

69

II. Partial-Arme

118

161

152

153

158

im Ganzen

162

211

210

222

227

Unter den erwachsenen Total-Armen befanden sich im Rechnungs­jahre 1862/63 5 Geisteskranke, 1 Epileptischer und Blödsinniger, 3 Blinde, 23 alte gebrechliche oder kränkliche Personen, die übrigen bei­den befanden sich in der Besserungsanstalt zu Vechta. Unter den Kindern befanden sich 19 uneheliche. Die Unterhaltung eines Total- Armen hat im Rechnungsjahre 1662/63 durchschnittlich 29 Thlr. 20 gs. gekostet, wahrend von diesem wieder der Durchschnitt für einen Erwachsenen 38 Thlr. 2 gs., für ein Kind 21 Thlr. 16'/, gs. be­tragen hat.

Die Unterstützung der Partial-Armen besteht bei einigen alten Leu­ten und Wittwen zmn Thcil in baarem Gelds, sonst in Brod, Mehl und Grütze, Feuerung, Beihülfe zur Miethe, Zahlung von Arznei und Schulgeldern. Außerdem erhalten dieselben Tauwerk, um daraus ge­gen Geldvergütung Werg zu pflücken.

Speciell erhielten:

Monatsgelder 13 Familien und 7 ciuz. lebende Pers.

Nahrungsmittel 13 11

Kleidung 46

Feuerung (59F.Torf) 16 Familien und 17 einz. ledcndc Vers Heuergelder 1816

Außerdem wohnten un­entgeltlich im Armen­hause 4 3

. ,, ,, ,, ,, ,,

Arznei rc. 9 »I

sonstige Unterstützungen ,, 2 "

Schulgeld wurde für 48 nicht in Kost 'und Pfl^e gegebene Kinder bezahlt.

Zn den an die Blindenanstalt gezahlten Kosten sind ans dem Ge- ueralfondS 20 Thlr. beigestcnert und ferner sind aus demselben Fond zu den BerpflegungSkosten einer Geisteskranken in Blankenburg 25 Thlr. direct an die Klostercasse eingezahlt.

Vermächtnisse, Schenkungen und freiwillige Beitrage sind nicht vorgekommen.

Am Schluffe unserer Darlegung haben wir in den vorhergehenden Jahren uns gedrungen gefühlt, aus die Ursachen der Armnth und die Mittel, denselben entgegen zu wirken, aufmerksam zu machen. Wir haben dabei nothwendig ein Gebiet betreten müssen, ans welchem die weltliche Armenpflege sich außer Stande sieht, ihre lediglich materiellen Hülfsmittel in Anwendung zu bringen,, nämlich das Gebiet der sitt­lichen Noth, der geistigen Ärmuth. Wir erlaubten uns, dabei zu be­merken, daß vor den Schranken der Armeii-Commflion die menschlichen Schwächen und Laster in ihrer nackten, häßlichsten Gestalt erscheinen (die Trnnksälligkeit, die Unzucht, dis Arbeitsscheu und Faulheit), und haben uns leider dabei gestehen müssen, daß gegen diese physischen Ur­sachen der Armnth, die unser Armenwesen belasten, und immer neue Candidaten der Unterstütz-rngsdedürftigkeit herbeiführcu, andere nachhal­tigere Mittel, als die der Armen-Commission zu Gebote stehenden, leidigen Geldmittel, anzuwenden sind. Wir haben daraus hingewie­sen, wie in dieser Beziehung in den letzten Jahren zur Bekämpfung der sittlichen Noth und der geistigen Armnth, mit großen peenmären Opfern, in unserer Gemeinde Großes geschehen ist, durch Verbesserung des Kirchen- und Schulwesens, durch die Errichtnng und Pfleg- dcr Jndustrieschule, und haben dankend die Bestrebungen des Vereins mr Speisung armer Kranken, und die Mitwirkung der kirchlichen Armen­pflege zur Linderung der Noth anerkannt. Wir glauben uns daher hier lediglich, um Wiederholung zu vermeiden, ans früher Gesagtes be­ziehen zu dürfen.

So viel indeß bereits geschehen ist, namentlich durch die Gewäh­rung der Mittel für Kirche und Schulen, um der sittlichen Noch, welche zumeist die Quelle der leiblichen Noth ist, für die Zukunft entgegen zu wirren für die Gegenwart bleibt uns nichts destowem- ger eine bisher unerfüllte Bitte, sowohl nach den Vorschriften des Ar­tikel 169 der Gemeinde-Ordnung, als in Uebercinstimmnng mit un­fern Wünschen und Ansichten zu wiederholen; nämlich die Bitte um eine regere und lebendigere Betheiligung der Gemeinde' an der wirk­lichen Armenpflege, denn eben diese Theilnahme der Gemeinde wird derselben die Wurzel des UebelS immer deutlicher erkennen lassen, und mit der Erkenntnis wird auch lebhafter als bisher nach den Mitteln zur Bekämpfung des UebelS geforscht und gestrebt werden.

Zur Beförderung dieser lebhafteren Beteiligung ist bereits an anderer Stelle vorgeschlagen, daß die zunächst zu solcher Theilnahme berufenen Mitglieder der Gemeinde, der Kirchenrath,'wenn nicht in seiner Gesammthcit, doch durch eine Commission, sich an den Sitzungen der Armen-Commission bcthciligen möge.

Nach Art. 157 ß. 3. der Gemeinde-Ordnung kann die Armen- Commission, im Einverständnis) mit dem Gemainderathe, auch andere, dazu bereitwillige Gemeiudegenoffeu, denen sie Liebe und Fähigkeit an der Verwaltung des Armcnwescns zutraut, avffordern, als stimmfähige Mitglieder in die Armen-Commission einMreten. Die bisher jährlich am Schluffe der Darlegung ganz im Allgemeinen ausgesprochene Bitte um Mitwirkung hat bis soweit kein Resultat gehabt, und cs haben sich solche vom Geiste der Liebe zu den Norhleidendm, oder doch zn dem Werke der Armenpflege durchdrungene Freiwillige nicht eingefun­den. An wen könnte sich die Armen-Commission aber mit mehrmHoff- nnug auf Erhörnng ihrer wiederholten Bitte wenden, als eben an die Mitglieder des Kirchcnraths, die schon durch ihr Amt berufen und be­fähigt sind, sich eines Zweiges der Armenpflege, der kirchlichen näm­lich, cmzunchmen. Durch eine regere und regelmäßige Theilnahme der Gemeinde, zunächst durch die Mitglieder des Kirchenraths au der welt­liche» Armenpflege, wirb eine Bereinigung der kirchlichen Armenpflege mit der weltlichen angebahnt, und eine Umkehr der weltlichen Armen­pflege von dem Standpunkte einer gesetzlichen Zwangsanstalt zu dem, auf dein Boden des Christrnthums und der Menschenliebe ruhenden Standpunkte der freien Armenpflege ermöglicht. In wie weiter Ferne auch die Verwirklichung solcher Bestrebung liegen mag, das ge­meinschaftliche Streben und Wirken beider Anstalten kann der Gemeinde nur zum Segen gereichen.

Bon diesem Gesichtspunkte ausgehend, erlaubt sich die Armen- Commission den Antrag zu stellen, der vereheliche Kirchenrath wolle die Frage über seine Betheiliguug an den Verathnngcn und Beschlüssen der Armen-Commission ans die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung bringen, und der wohllöbliche Gemeinderath sinne Zustimmung dazu cr- theilen, daß die Armen-Commission für die Folge durch einige stimm- sührende Commissions-Mitglieder des Kirchcnraths verstärkt werde.