braucht also in jedem Fall den Körschein und die amtliche Deckerlaubnis.
Letztere aber wird stets nur für einen bestimmten Zeitraum, und jeder längstens bis zur nächstfolgenden Hauptförung, für den im Deckerlaubnisschein verzeichneten Standort und Besizer und für einen bestimmten Deckbezirk erteilt. Nach jedem Wechsel des Besizers und Standorts muß sie neu beantragt und fann dann von der Körstelle im gleichen Umfang erneuert, gegebenenfalls aber auch eingeschränkt, fürzer befristet oder ganz einge= zogen werden.
Das Urteil der Körkommission gilt nun auch dann für das ganze Reichsgebiet, wenn es sich gegen die Zuchtbenutzung eines ihr vorgestellten Bullen ausspricht. Abge= törte Bullen sind nach der Vorschrift der hannoverschen Rörordnung durch einen Kerbschnitt ins linke Ohr zu kennzeichnen, wobei zugleich die etwa vorhandene Herdbuchmarke mit entfernt wird. Solche Bullen sollen unfruchtbar gemacht
Im Auftrage habe ich ein
Geschäftshaus
in welchem bislang ein Papierwaren- Geschäft betrieben wurde,
nebst großen, massiven Lagerräumen und zirka 30 Ar Gartenland
in Ihrhove belegen, zu verpachten.
Das Objekt eignet sich auch sehr gut für andere Geschäftszweige. Antritt nach Uebereinkunft.
oder zur Mast aufgestellt werden und binnen einem halben Jahre Thrhove
geschlachtet sein.
Alle Bullen mit Nasenring versehen
Fernsprecher 35
Alle auf den Körterminen vorzuführenden Bullen müſſen Tüchtige Köchin
mit einem Nasenring versehen sein und dürfen nicht anders als an der Führstange vorgestellt werden. Von dieser ausdrücklichen Anordnung des Landesbauernführers( in seiner Eigenschaft als Leiter des Köramtes Hannover) werden Ausnahmmen deshalb nicht zugelassen werden können, weil auch sonst ganz fromme Bullen leicht in Aufregung geraten, wenn sie in größerer Zahl zusammengestellt werden, und weil der Reichsnährstand als für die Durchführung der Körungen verantwortliche Körperschaft irgendeine Haftung für etwa sich ereignende Unfälle nicht übernehmen kann, leider aber( bei Körungen in anderen Bezirken) tatsächlich schon Menschen schwer zu Schaden gekommen sind.
Zur Körung mitbringen muß jeder Besitzer eines Bullen:
-
1. einen vollständigen Abstammungsnachweis mit Leistungsangaben über die weiblichen Vorfahren als Mindestleistung werden von den Bullenmüttern 110 Kilogramm Butterfett( von Färsen 10 Kilogramm weniger) und ein Durchschnittsfettgehalt der Milch von drei Prozent im Durchschnitt der drei letzten Jahresabschlüsse gefordert;
2. das für denselben etwa bereits vorliegende Körbuch nebst dem ihm damit zugleich ausgehändigten Deckblock, den die Körstelle zur Nachprüfung einzieht.
Vor Beginn der Musterung müssen die Bullen bei dem am Körort anwesenden Schriftführer der Körstelle angemeldet und die vorbezeichneten Papiere abgegeben werden; gleichzeitig ist die amtliche Körgebühr( 5.- RM. für erstmalig vorzustellende, 2,50 RM für bereits amtlich angefört geweiene Bullen) zu hinterlegen. Für abgekörte Bullen wird davon 1.- RM. als Verwaltungsgebühr einbehalten, der Restbetrag aber zurück
gezahlt.
Als Ausweis über die erfolgte Anmeldung werden Nummernfarten ausgegeben, die hernach auch für die Reihenfolge der Vorführung maßgebend sind. Zuerst sollen jeweils die älteren, bereits angefört, bzw. eingetragen gewesenen Bullen zur neuerlichen Musterung gelangen; darauf die erstmalig für die Körung und Eintragung in Betracht kommenden, unter denen zugleich Auswahl für die Februar- Versteigerung gehalten wird; zuletzt die noch nicht volle 12 Monate alten Tiere, die nur vorgefört werden können.
Der Besizer eines für tauglich erklärten Bullen muß der
für den 11. 12. und 13. Januar gelucht.
Angebote unter A 1 an die OTZ. Aurich.
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Aurich in Ostfriesld.
Am Dienstag, dem 5. Januar 1937
Bierde und Rindbiehmarkt
Jeden Sonnabend
Kommission sogleich angeben, ob er das Tier zu verkaufen be Abnahme von Fettvieh aller Art
absichtigt oder aber selbst aufstellen will, und welche Deckerlaubnis er im letzten Falle haben möchte. Besizer, die die mit der Deckerlaubnis A1 verbundene Verpflichtung eingehen wollen, haben dies im Anschluß an die Musterung beim Schriftführer der Körstelle mit ihrer Unterschrift zu bescheinigen. Jeder Besitzer eines mit der Deckerlaubnis A oder A1 angeförten Bullen nimmt dort auch gleich einen Deckblock gegen Quittung in Empfang. Das Körbuch dagegen wird ihm später durch die Post übersandt werden.
Der Stall jedes solchen Bullen ist durch eine Tafel mit der Aufschrift„ angeförter Bulle" tenntlich zu machen. Körbuch, Deckblock( und ebenso die Deckscheine bei den Besitzern weiblicher Tiere) müssen sorgfältig verwahrt und den Polizeibeamten, Vertretern der Landesbauernschaft und Mitgliedern der Körstelle auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden. Wenn der Bulle dann nicht weiter zur Zucht benutzt werden soll, so ist das Körbuch mit dem Deckblock der Körstelle einzusenden. Die Besizer für tauglich erklärter Bullen, welche zum Verkauf verfügbar sind, haben der Körstelle so bald als irgend möglich anzuzeigen, an wen das Tier abgegeben wurde, damit die Körpapiere unverzüglich für den Käufer ausgestellt und an denselben übersandt werden können. Auch von jedem im Verlauf des Jahres statt= findenden Besizwechsel geförter Bullen ist der Körstelle sogleich Mitteilung zu machen unter Beifügung des Körbuches und des Deckblocks.
Die Besizer abgeförter Bullen haben nach der Musterung beim Schriftführer der Körstelle den Abstammungsnachweis und den voreingezahlten Betrag, abzüglich der Verwaltungsgebühr von einer Mark wieder abzuholen. Sie dürfen mit ihrem Tier nicht eher den Plaz verlassen, als bis dieses in der vorgeschriebenen Weise kenntlich gemacht ist.
Mit der Hauptkörung für Bullen wird eine Prämiie= rung der besten Tiere verbunden sein, für welche die Ueberschüsse der Körkasse Verwendung finden und außerdem Mittel von der Landesbauernschaft zur Verfügung gestellt sind. Die Frühjahrsbullenprämiierung des VOSt. dagegen wird gelegentlich der für Ende April vorgesehenen Terminplay- Sonderförungen für Jungbullen durchgeführt werden. Dr. Mühlberg- Norden.
Aus Gau und Provinz
Ein 500- Mark- Treffer am ersten Tage der Winterhilfslotterie Bereits am ersten Tage der Reichswinterhilfslotterie 1936/37 zog ein Kieler Einwohner einen Gewinn in Höhe von 500 Mart. Bom Alkoholrausch in den Tod
In dem holländischen Grenzort Schonerbederfeld ereignete sich ein bedauerlicher Unglüdsfall. Ein holländischer Arbeiter stürzte infolge reichen Alkoholgenusses von seinem Rad und stürzte über die Böschung in den Kanal, aus dem er erst nach geraumer Zeit als Leiche geborgen werden konnte.
Blutbad wildernder Hunde
Von großem Schaden wurde ein Bauer in der Gemeinde Lähden betroffen. Nachts wurden ihm in dem Schafstall dreizehn Mutterschafe von wildernden Hunden zerrissen. Die Tiere waren zum Teil schon eingegangen oder mußten notgeschlachtet werden.
Tödlicher Unfall auf der Weserfähre
Auf dem Dampfer„ Oldenburg" der Weferfähre ereignete sich beim Anlegen in Bleren ein tödlicher Unfall. Ein mit Sauerstoff- Flaschen schwer beladener Lastwagen mit Anhänger sollte mit der Weserfähre nach Geestemünde zurückgebracht werden. Beim Rangieren des Kraftwagens auf Deck des Dampfers wurde von dem Beifahrer des Lastwagens, Paul Erich Heidenreich aus Bremerhaven, die Kupplung zwischen Wagen und Anhänger zu früh gelöst, so daß er zwischen die Fahrzeuge eingeklemmt und zu Tode gedrückt wurde.
besonders gute Verwertung von Notschlachtungen und Schlachtpferden. Vermittlung von Weidevieh und tragenden Tieren, direkt u. auf dem Leerer Markt. Anmeldungen an die Viehverwertungs- Gen. Wittmund u. Umg. Tel. 282. Burhafe Tel. 15.
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Steckrüben
Wir erhalten Anfang Januar die letzten Stedrüben. M 1,30 je 50 kilogramm ab Waggon Augustfehn und Stickhausen. Bestellungen erbitten Kramer& Bruns, Augustfehn.
Gottesdienst- Ordnungen
Aurich:
Sonntag, den 3. Januar 1937.
Methodisten: Vorm. 10 Uhr: Predigt, Prediger Fischer. Vormittags 11.15 Uhr: Sonntagsschule. Nachm. 17.30 Uhr: Predigt( Evangelisation), Fischer.
Wiesmoor II:
Methodisten: Nachmittags 14.30 Uhr: Predigt, Pred. Fischer. Norden
Sonntag nach Neujahr, 3. Januar 1937
Vorm. 10 Uhr: Missionsinspektor Elster- Berlin. Vorm. 114 Uhr: Kindergottesdienst im Gemeindehause. P. Schmädeke. Nachm. 5½ Uhr: Kein Gottesdienst, statt dessen am Mitt= woch, dem 6. Jan., abends 84 Uhr: Feier des Epiphaniasfestes im Gemeindehause.
Familiennachrichten
Durch die Geburt eines gesunden Töchterchens wurden hochersreut
Lehrer W. Groppe u. Frau
Völlenerfehn, 29. Dezember 1936.
Am Silvesterabend schenkte uns Gott
einen gesunden Sammsaltn
In dankbarer Freude
Dini, geb. Hickmann.
M. H. Hülsebus und Frau Eve, geb. Bocholt
Pettum, den 2. Januar 1937 ( 3. 3t. Wöchnerinnenheim Emden)
Durch die Geburt eines Jungen wurden wir hocherfreut.
Wilhelm Steffens u. Frau
Edenhof- Hage, 30. Dezember 1936
Als Verlobte grüßen:
Johanne Rumforf Johann Schröder
Veenhuser- Kolonie
geb. de Beer
Silvester 1936
Ihre Verlobung geben bekannt
Hildegard Bakker Hermann Wübben
Emden, den 3. Januar 1937
3w. bd. Märkten 12
Geibelstraße 42
Pewsum
Statt Karten!
Berendine Franzen
Heinrich Kwade
3. Zt. Gronau i. Westf.
Pilsum
Verlobte
Gronau i. Westf.
Ihre Verlobung geben bekannt Fenna Janßen Heyo Kahrels
3. 3t. Kloster Sielmönken
Lütjewolde
Januar 1937
Oldenburg
3- 3t. Groß- Midlum
Ihre Verlobung geben bekannt Liny Dirksen Gerhard Smid
Neujahr 1937
Die Verlobung meiner Tochter Hanna mit dem Landwirt Herrn Hermann Ewen aus Filsum gebe ich hiermit bekannt
Velde
Marten Urena
Ihren
Sanna Utena Hermann Ewen
Velde
2. Januar 1937
Verlobte
Ihre Verlobung geben bekannt
Lini Meuer Hinrich Hinrichs
Wolthusen
Filsum
Ebine Urena
Ihno Meyer
Harsweg
Wolthusen
Neujahr 1937.
Statt Karten!
Die Verlobung ihrer Tochter Ingeborg mit dem Optiker Herrn
Bernhard Hasbargen zeigen an
Postinspektor
W. Halfbroot u. Frau
Anna, geb. Minnemann
Ingeborg Halfbrodt Bernhard Hasbargen
Norden, Neujahr 1937
Verlobte
Ihre Verlobung geben bekannt Antje Hemken Wilhelm Möhlmann Deternerlehe im Januar 1937.
Statt Karten!
Dr. Christian Meints Franziska Meints, geb. Nanninga
zeigen ihre in Oldersum( Ostfr.) vollzogene Vermählung an Breslau 16, Hobrechtufer 9 pt.
