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Offriafische Baumenschaft in

Beilage der Ostfriesischen Tageszeitung"

Große Musterung der ostfriesischen Hengste

Eine Vorbetrachtung zur Hengstförung 1937

otz. Seit Jahrhunderten hat Ostfriesland den Ruf eines, guten Pferdezuchtgebietes, seit Jahrhunderten ist das ostfrie­fische Pferd bekannt in aller Welt, wenngleich man es draußen vielfach mit dem ihm sehr ähnlichen oldenburger Pferd ver­wechselt. So manches ostfriesische Tier wird einfach als Oldenburger" angesprochen, gewiß eine Folge der falschen Bescheidenheit unserer Züchter in früheren Jahren. Man hatte damals den hohen Wert planmäßiger Werbung für die eigene Zucht scheinbar noch nicht erkannt, wohingegen die Oldenburger eifrig mit Geschick und mit nachhaltigem Erfolg die Werbetrommel gerührt haben. Das ostfriesische Pferd hat sich bis in die letzte Zeit hinein, vielfach allein durch seine guten Eigenschaften Beachtung erwerben müssen. Daß es dem Ost­friesen dennoch gelungen ist, sich allerwärts zu behaupten und sogar weitere Nachzuchtgebiete zu erobern, beweist andererseits, daß unser Pferd wirklich von einer solchen Güte ist, daß es als vielseitigstes Gebrauchspferd als Arbeitstier für schweren Zug, als Kutschpferd, als Reittier ansprechen darf, ohne zu übertreiben. und als Turnierpferd

man

In dem Katalog, der übrigens schon für die Hengstkörung An­fang Januar in Aurich vom Ostfriesischen Stutbuch( Hannover= sches Pferdestammbuch Abtlg. II/ b) herausgegeben worden ist, wird die bekannte Vielseitigkeit des ostfriesischen Pferdes durch eine Reihe guter Lichtbildwiedergaben deutlich veranschaulicht.

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Die Hengsttörung 1937 fie ist etwas vorverlegt worden und findet, statt wie sonst im Februar, jezt im Januar tatt - wird wiederum in Aurich, dem uralten Zentralplay der ostfriesischen Pferdezucht, durchgeführt. Der Auricher Markt­plag eignet sich vorzüglich für die Pferdevorführungen, wenn­gleich jetzt in drei Bahnen die Hengste den Richtern vorgestellt werden. Seit altersher steht zur Hengstförung die kleine Stadt Aurich ganz im Zeichen unserer heimischen Pferdezucht, die bekanntlich von allergrößter wirtschaftlicher Bedeutung nicht für die Landwirtschaft unserer Heimat, sondern für die gesamte Wirtschaft Ostfrieslands ist.

Unsere Zeit hat es mit sich gebracht, daß alles mögliche Bei­werk zu den Hengstförungen fortgefallen ist. Die Notzeit der Nachkriegsjahre hatte den Hengstkörungen zeitweise zwar starke Beschickung gebracht, doch war zu Zeiten alles nur ein Schein­leben; jahrelang hat die ostfriesische Pferdezucht schwer zu fämpfen gehabt und mancher Pferdefreund hat seine Zucht damals aufgegeben, mancher hat dem Schlagwort das Pferd wird doch mit der Zeit ganz durch den Motor verdrängt" ge­glaubt. Nur die altbewährten Züchter haben treu zur Stange gehalten. Ihre Liebe zum Pferd hat sie alle Schwierigkeiten

auch unter materiellen Verlusten überwinden lassen und ihnen ist es zu danken, wenn wir heute noch bedeutungsvolle Hengstförungen in Aurich erleben können.

Hengstförungen in alter Zeit. Das war ein Leben in Aurich, das waren& est tage das war eine Festwoche für die Regierungsstadt, in der damals dann sehr viel Geld im Zusammenhang mit dem lebhaften Hengsthandel hängen blieb", wie man zu sagen pflegt. Hotels und Gastwirtschaften bereiteten sich schon längere Zeit vorher auf die Bewältigung deş Hengstkörungsbetriebes vor. Es gab besondere Veranstal tungen furzum, es wurde gefeiert. Dann kamen die Jahre, in denen die Tage der Hengstkörungen zu großen Kampf= veriammlungen gegen das damalige Regierungsinstem ausgenutzt wurden, denn man hatte die Ostfriesen aus allen Landesteilen ja in Aurich so schön zusammen In jener Zeit waren die Hengstförungstage zugleich Appelltage, an denen zum Und heute stehen die Hengst­Kampf aufgerufen wurde. des förungen wieder ganz im 3eichen des Aufbaues Wiederaufbaues unserer Pferdezucht, in der starkes Leben pulst. Der Pferdezüchter weiß aber wohl, wem er die Renta­bilität( um dieses in früheren Landwirtschaftsversammlungen so häufig gebrauchte Wort einmal anzuwenden) zu verdanken hat und er ist sich seiner Pflicht als Züchter durchaus bewußt. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung der Tage, an denen die Auswahl der zukünftigen Vatertiere für die Pferde­und bewährten Sachkennern getroffen zucht von erprobten

wird, haben die Hengstförungstage auch noch Bedeutung in anderer Hinsicht. Nicht zu unterschätzen ist die nachhaltige we r- bende Wirkung des Ereignisses, von dem man in der Tat nicht nur in Ostfriesland, sondern im ganzen Reich, wo es Pferdekenner und Pferdefreunde gibt, und darüber hinaus in den Nachbarländern spricht. Wir alle wissen ja, daß alljährlich auswärtige und ausländische Besucher sich in großer Zahl zur Sengstkörung einfinden. Unter ihnen befinden sich Freunde unserer Pferdezucht, die seit Jahrzehnten die Auricher Hengst­tage besuchen und warm für das ostfriesische Pferd allerwärts in ihren Heimatgebieten werben. Bedeutende Fachzeitungen ent­senden ihre Vertreter nach Aurich, so bekundend, welche Wichtig­keit sie dem großen Ereignis in der kleinen Zentralstadt Ost­frieslands beimessen. Und dann hat die Hengstkörung auch noch eine andere, man darf sagen rein ideelle Bedeutung: sie bringt uns unser Pferd näher. Vom kleinsten Hosenmaz bis zum ältesten Auricher ja aus ganz Ostfriesland kommen Pferdefreunde aller Jahrgänge allfährlich nach Aurich, nur um ,, äben in de Bahn toe fiefen" ist man als Sachver ständiger" an der Körung interessiert. Man kennt Besucher, die den ganzen Tag an der Vorführungsbahn stehen und die Pferde betrachten. Es ist aber auch ein prachtvolles, eindrucksvolles Bild gebändigter Kraft und doch schwungvoller Anmut, ost­friesische Hengste, diese tadellos gepflegten, wohlgenährten Pferde, in der Bahn zu sehen. Ein edles Pferd in der Weide ist schon ein herzerfreuender Anblick, aber in der Bahn scheinen die Tiere zu fühlen, daß sie etwas vorzustellen haben. Wer sich nicht am Adel unserer ostfriesischen Hengste erfreuen kann, dem darf man füglich den Pferdeverstand absprechen, ja sogar den Sinn für die Schönheit des Tieres. In Aurich ist es Tradi tion, daß man zur Hengstkörung geht, nicht aus Höflichkeit den Gästen und Fremden gegenüber, sondern weil man wirk­lich Freude an unseren Pferden empfindet und weil man um die Bedeutung der Hengsttörung weiß. Die Ostfriesische Hengst­förung ist eben nicht eine bloße Angelegenheit der Züchter oder der Stellen und Behörden, die die Pferdezucht zu fördern sich zur Aufgabe gemacht haben, sondern eine Sache des gane zen Ostfriesenvoltes. Ermessen kann man den Grad des Interesses allein schon an der Ungeduld. mit der die Be­kanntgabe der Ergebnisse der Körungen in der Zeitung er­wartet wird.

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Wer einmal eine Hengstförung möglichst an allen Tagen, die sie beansprucht miterlebte, wer andererseits einmal ost­friesische Pferde auf dem Turnierplaz oder bei der schweren Arbeit vor dem Pflug oder vor dem Wagen sah, weiß, daß die Tiere, die dort in Aurich in der Bahn vorgeführt werden, feine Paradetiere sind, sondern Väter eines Pferde­schlages, der für die Arbeit gehalten wird. Auf so vielen Tur­nierplägen ist z. B. der berühmte Achterzug des ostfriesischen Stalles bewundert und mit Recht mit hohen Auszeichnungen bedacht worden, haben ostfriesische Pferde in der Fahr wie in der Reitbahn sich hervorragend bewährt durch ihre Leistungen, haben sie bestochen durch ihre Formen, und dennoch gehen werktags diese Tiere vor dem Ackerwagen, vor dem Pflug und leisten überhaupt jede dem Pferd zugedachte Arbeit. Auch die Zuchtstuten sind von dieser Arbeit durchaus nicht ausgenommen. Das ist eben das Gesunde am ostfriesischen Pferd es ist bei allem Adel doch ein Gebrauchspferd, das vielseitig Verwendung in allen möglichen Betrieben finden kann und sich außerdem sehr gut als Armeepferd bewährt hat.

Es wäre noch so manches andere zur Hengstkörung im Rahmen dieser kleinen Vorbetrachtung zu sagen, doch wer Ostfriese ist, weiß ja, wie es bei der Hengstkörung zugeht, weiß, daß überlieferungsgemäß die Züchter sich versammeln, weiß, daß der Handel in den Ställen eine Rolle spielt und wer seit Jahren Hengsttörungsbesucher ist, weiß auch um die fachliche Seite, um Blutlinien, Stammbäume und ähnliche Dinge, die für den Laien ewig ein Geheimnis bleiben. Ueber die Eintei­lung der zur Körung angemeldeten Hengste nach ihrer Ab­stammung ist übrigens schon in einem Vorbericht allerlei Wissenswertes bei der Herausgabe des Hengsttörungskataloges geschrieben worden. H. Herlyn.

Körungen für Bullen und Sber im nächsten Jahre

Mit dem 18. Januar beginnend wird zum ersten Male in Ostfriesland eine Hauptkörung für Bullen nach den Vorschriften der Ersten Verordnung zur Förderung der Tier­zucht vom 26. Mai 1936" abgehalten werden. Rörorte und ge­naue Zeiteinteilung werden in der Tagespresse rechtzeitig bekanntgegeben.

Gleichzeitig sollen Bullen in das Stammbuch des VOSt. aufgenommen und amtlich geförte eingetragene Bullen für die am 23. Februar in Aurich stattfindende Versteigerung ausge= wählt werden. Diese wird nur mit Bullen beschickt sein, weil eine große Versteigerung weiblichen Zucht- und Nuzviehes für den 9. Februar 1937 in Leer angesezt ist.

In Verbindung mit der Hauptförung für Bullen sind auch Sonderkörungen für Eber

vorgesehen, für die Jungeber in Frage kommen, die erst nach der( im September d. 3. durchgeführten) Hauptförung für Eber zuchtverwendungsfähig wurden.

Alle über zwölf Monate alten Bullen müssen vorgeführt werden Zur Hauptförung müssen sämtliche im Bezirk vorhan denen über zwölf Monate alten Bullen vorgeführt werden einschließlich derjenigen, für welche auf Grund der Uebergangsbestimmungen eine vorläufige Deckerlaubnis erteilt ist, und auch solcher Bullen, die auf der im Oktober d. I. in Aurich abgehaltenen Sonderförung für tauglich erklärt wurden. Vom Erscheinen befreit sind dagegen die gelegentlich der November- und Dezember- Versteigerungen in Aurich, also vor Nicht vorgeführt furzem erst amtlich geförten Bullen.

zu werden brauchen jetzt auch Bullen, die auf einer der nächstfolgenden Versteigerungen zum Verkaufe kommen sollen und auf der jeweils in Verbindung damit anzusehenden Sonder­förung von der Kommission gemustert werden können. Nicht porgeführt zu werden brauchen schließlich Bullen, die nur zur

Mast bestimmt sind. Der Besizer eines solchen Tieres ist aber verpflichtet, es so sicher zu verwahren, daß es keinesfalls mit Kühen oder Rindern in Berührung kommen kann; auch durch Fahrlässigkeit in dieser Hinsicht macht er sich nach den Bestim­mungen des neuen Körgesezes strafbar. Ausdrücklich ver= boten endlich ist der Auftrieb von kranken Bullen und solchen aus Gehöften und Gebieten, aus denen die Ausfuhr von Klauen= vieh zur Verhütung des Verschleppens von Tierseuchen auf Grund veterinärpolizeilicher Bestimmungen untersagt oder infolge der deswegen erlassenen Gebrauchsbeschränkungen un­zulässig ist.

Zur Körung zugelassen werden sollen, obwohl sie das Mindestalter noch nicht ganz erreichen, für diesmal auch noch die im Februar 1936 geborenen Bullen. sofern sie gut ent­wickelt und zur Zuchtbenuzung innerhalb Ostfrieslands oder zum Verkauf auf der Februar- Versteigerung bestimmt sind. Na­türlich kann ein solches Tier nur vorgeführt, die Dederlaubnis dafür aber erst entsprechend später erteilt werden. Für noch jüngere aber ist auf die zu Ende April geplanten Terminplay­Sonderförungen und auf die Auktions- Sonderkörungen zu ver= weisen, die ja auch für nicht zur Versteigerung angenommene Bullen offenstehen. Freilich muß mit Nachdruck darauf hin­gewiesen werden, daß diese Möglichkeit eigentlich nur für solche Bullen gegeben sein soll, die zur Verwendung innerhalb Ost­frieslands bestimmt sind. Wenn sie etwa zur Umgehung der Auktionen mißbraucht werden oder einem wilden Bullenhandel in der Halle am Auktionstag Vorschub leisten sollte, so kann das um so weniger geduldet werden, als nach der Anordnung Nr. 3 des Reichsnährstands- Beauftragten zur Regelung des Verkehrs mit Zucht- und Nuzvieh der Verkauf amtlich getörter Bullen in erster Linie über die Versteigerung zu erfolgen hat, in jedem Falle aber der Genehmi= gung bedarf, die beim Verein Ostfriesischer Stammvieh­üchter einzuholen ist. Dieser fertigt auch den für jeden Besitz­

sie opferten alles

1936

1937

Und Du?

wechsel eines amtlich geförten Bullen zwingend vorgeschriebenen Schlußschein aus.

Zwed und Ziel der amtlichen Körungen

ist die Förderung der allgemeinen Landestier zucht. Deren Erfordernisse haben also bei der Durchführung der Körungen unbedingt maßgebend zu sein. Da die Körstelle Sorge dafür tragen soll, daß überall Deckbullen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, wird jeder Besizer eines auf der Hauptkörung vorgestellten Bullen sich eindeutig darüber zu ers flären haben, ob er selbst das Tier zum Decken aufstellen oder aber zum Verkauf bringen will. Wie im Hinblick auf die Zahl, so wird es auch bezüglich der an die Beschaffenheit der Tiere zu stellenden Ansprüche auf die Bedürfnisse der Landeszucht an­kommen. Es ist selbstverständlich, daß der Kreis der für tauglich zu erklärenden Bullen weiter gezogen werden muß, und in bezug auf Nährzustand und Entwicklung nicht etwa gleiches gefordert werden kann, wie auf den Veranstaltungen der Zuchtvereini­gung. Ebenso selbstverständlich aber ist, daß auch der Begriff der Zuchtkondition bestimmte Grenzen setzt, sie auch nicht von den nur im eigenen Bestand( etwa nur zum Belegen der Färsen) Verwendung findenden Bullen unterschritten werden dürfen und daß diese untere Grenze des Entwicklungs- und Pflegezustandes für Ostfriesland immerhin doch höher liegen muß als für irgendwie ein jüngeres Zuchtgebiet.

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In welchem Ausmaß aber seine Zuchtbenutzung beabsichtigt ist, kann auf das Urteil über einen Bullen bei der amtlichen Körung auch schon deshalb keinen Einfluß haben, weil die Fragestellung zunächst einmal lautet: tauglich oder nicht? und über Art und Umfang der Deckerlaubnis erst nachher auf Grund der örtlichen Verhältnisse und Erfordernisse zu befinden ist. Deshalb übrigens sollen bei der Hauptkörung die Bürgermeister und Ortsbauernführer auf den für ihre Gemeinden angesetzten Terminen mit zugegen sein, um gegebenenfalls der Körkommission Auskunft darüber geben zu können. Ihnen obliegt es auch, sich um die Einrichtung weiterer Deckstationen zu bemühen, falls die nach der Zahl der weiblichen Tiere benötigten Bullen mit der Deckerlaubnis A1 in ihrer Gemeinde zunächst nicht vorhanden ist. Umgekehrt werden sie auch bei der Entscheidung darüber mitzuwirken haben, ob es zweckmäßig erscheint, allen vorliegenden Anträgen auf Ertei­lung der Deckerlaubnis A für Bullen stattzugeben. Selbstverständ­lich sind im gegebenen Falle die altbewährten Bullenhalter be= vorzugt zu berücksichtigen. Im übrigen wird an diese Frage der Vermehrung und Beschränkung der Deckstationen nur mit größter Vorsicht auf Grund praktischer Erfahrungen und unter sorg­fältigster Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse heran­gegangen werden können.

Ist ein Bulle für tauglich erklärt, so wird dafür ein Kör­schein ausgestellt, der innerhalb des ganzen Reiches gilt, und deshalb auch bei jedem Besizwechsel mitgegeben und bei jeder späteren Vorführung des Tieres der Kommission wieder vor­gelegt werden muß. Bevor das Tier aber zur Zucht benutzt werden darf, ist des weiteren bei der für seinen Standort zu­ständigen Körstelle eine Deckerlaubnis zu beantragen. Der Deckerlaubnisschein findet sich mit dem Körschein in dem Kör­buch, das dem Bullenhalter ausgehändigt wird und sorgfäl= tig zu verwahren ist. Eintragungen in dasselbe vorzunehmen tommt allein der Körstelle zu.

Die Deckerlaubnis A wird für solche Bullen ausgestellt, die auch Tiere fremder Besizer decken dürfen. Haltern, die sich ver­pflichten, im Dienste der Landestierzucht ihren Bullen unein­geschränkt zum Belegen fremder Tiere zur Verfügung zu halten, das heißt ausnahmslos jede gesunde Kuh und Färse anzunehmen, die ihm zugeführt werden soll, wird die Deckerlaubnis A1 er­teilt. Besizer von Bullen dagegen, die nur innerhalb des eigenen Bestandes decken sollen oder dürfen, erhalten die Deck­erlaubnis B. Welche Deckerlaubnis aber jeweils in Be= tracht kommt, dafür sind nicht etwa Wertunterschiede der Bullen, sondern vielmehr einerseits ihre Rassen- bzw. Schlagzugehörig­keit und die örtlichen Verhältnisse, andererseits auch der Wunsch des Halters maßgebend.

Nicht erforderlich ist für die amtliche Körung und Erteilung einer Deckerlaubnis, daß der Bulle auch ins Herdbuch einer Zuchtvereinigung eingetragen wird. Dessen bedarf es nur für diejenigen Bullen, welche Herdbuchkühe decken und stamm­berechtigte Nachzucht liefern sollen was ja wohl für die große Mehrzahl der in Ostfriesland deckenden Bullen zutrifft. Auf Grund der Stammbuchaufnahmen allein aber ist der Besizer eines Bullen keineswegs dazu berechtigt, ihn zum Deden zu benugen, nicht eins mal in seinem eigenen Bestande. Jeder Halter eines Vatertieres