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Druckschrift
Schweitzerisches Kriegs-Recht : Wie selbiges Von denen Loblichen Cantonen in alle Fürsten-Dienste den Herren Officierern mitgegeben/ und allezeit practicirt wird : Mit vielen zu einem Examen und Abfassung rechtlichen Urtheils/ vorgestelt- und erörterten zweiffelhafften Fragen : Wie auch Der Kriegs-Eyd/ und dessen Außlegung : So dann auch Ein Rechtliches Decisum gewisser Juristen Facultät/ was es mit Einem in die Freyheit geflohenen für eine Bewandtnuß habe : Mit ohnmaßgeblichem Vorschlag/ Wie eine Compagnie mit Vortheil zu montieren/ und guter Conto über selbige zu halten seye : Sam[m]t einer Zugabe von der Schweitzern Herkommen/ Helden-Thaten/ und Freyheit/ [et]c. / Auß langer Erfahrenheit also erlernt/ und dem Publico eröffnet durch einen Practicirten Secretarium
Entstehung
Seite
251
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