wodurch ... der Königliche Herr Statthalter, und alle übrige hohe Patronen und geneigte Gönner der hiesigen Schule zu gnädigster und hochgeneigter Anhörung einiger Abschieds- und Uebungsreden, welche theils den 21 Mertz/ theils den 11 April ... gehalten werden sollen ... eingeladen werden